"Berlin und Brandenburg können weiter konsolidieren und investieren"
Zur beschlossenen Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 erklärt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB):
„Nach zwei Jahren harter Verhandlungen gibt es nun Planungssicherheit für Bund und Länder. Für Berlin ist erfreulich, dass auch zukünftig die besonderen Aufwendungen der Stadtstaaten berücksichtigt werden. Mit der vereinbarten Lösung können Berlin und Brandenburg den eingeschlagenen Konsolidierungs- und Investitionskurs fortsetzen.“
Berlin kann ab 2020 mit ca. 495 Millionen Euro mehr rechnen, Brandenburg wird rund 280 Millionen Euro mehr aus dem Finanzausgleich erhalten. Die vereinbarte Dynamisierung der Zahlungen vergrößert den Planungs- und Gestaltungsraum.
Auch die weiteren Vereinbarungen im Rahmen des Finanzausgleichssystems bewertet die UVB positiv: In einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft Verkehr übernimmt der Bund die alleinige Zuständigkeit für die Bundesautobahnen, außerdem kann der Bund künftig kommunale (Bildungs-) Infrastruktur mitfinanzieren. Eine herausragende Bedeutung bekommt das Thema Digitalisierung: Die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in den Ländern werden zukünftig über ein zentrales Portal des Bundes abgewickelt, die Weiterentwicklung der IT-Verfahren zentral beim IT Planungsrat budgetiert und die Open Data Gesetze von Bund und Ländern synchronisiert. Amsinck weiter: „Mit der Umsetzung der Digitalisierungskomponente der Vereinbarung macht die öffentliche Verwaltung einen großen Schritt in Richtung „Digitale Hauptstadtregion“.