Wirtschaft lehnt Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns in Brandenburg strikt ab
Als „falsches Signal“ hat die Wirtschaft in Brandenburg die Erhöhung des Mindestlohns für öffentliche Aufträge durch die Landesregierung auf 9,00 Euro bezeichnet. „Dieser Beschluss belastet die Unternehmen mit unnötiger Bürokratie und die öffentliche Hand mit zusätzlichen Kosten“, sagte Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), am Dienstag. „Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn wird ohnehin Anfang 2017 von heute 8,50 Euro auf mindestens 8,80 Euro steigen. Zudem hat die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag klipp und klar festgelegt, die Lohnuntergrenzen auf Landes- und auf Bundesebene zu synchronisieren. Brandenburg legt mit seinem Sonderweg einen falschen Ehrgeiz an den Tag.“ Die Arbeitgeber hätten sich in der Mindestlohnkommission deshalb klar gegen diesen Plan ausgesprochen.
Amsinck begründete die grundsätzlichen Bedenken der UVB mit dem zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen. „Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand gelten nun entweder der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn, der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder je nach Branche der Tariflohn. Gerade kleine und mittlere Betriebe dürfte dieser enorme bürokratische Aufwand abschrecken. Wenn sich aber immer weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben, leidet der Wettbewerb, und für den Staat wird es teurer als nötig.“
Hinzu komme, dass die Landesregierung in der Vergangenheit stets die Stärkung der Tarifautonomie angemahnt habe. „Jetzt müssen wir mit Bedauern feststellen, dass es sich dabei um bloße Lippenbekenntnisse gehandelt hat“, urteilte Amsinck. Er forderte die Fraktionen im Landtag auf, das Vorhaben abzulehnen.