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Positionen/Hintergrundinformationen der UVB vom 08.07.2002

Thema "Personalvertretungsgesetz"

Material zur Pressekonferenz der UVB am 8. Juli 2002

Die wirtschaftliche Schieflage Berlins fordert der Landesregierung und ihren Verwaltungen entschiedenes Handeln ab. Verfassungsrechtliche Vorgaben und politische Ziele können dabei nur eingehalten und verwirklicht werden, wenn auch die institutionelle Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit gewährleistet ist. Anderenfalls bleibt jeder jetzt notwendige Problembewältigung der Erfolg versagt. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Berliner Gesetze einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, allen voran das Berliner Personalvertretungsrecht.

In seinem Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin kommt Universitätsprofessor Dr. Jan Ziekow zu dem Ergebnis, daß das Berliner Personalvertretungsrecht in zahlreichen Vorschriften sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Verfassung von Berlin verstößt.

Hervorgehoben wird insbesondere der wiederholte Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip und die es ausformulierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Demokratieprinzip verlangt die Letztentscheidung durch eine uneingeschränkt demokratisch legitimierte Stelle. Es ist auch dort verbindlich, wo amtliche Aufgabenerledigungen zugleich Beschäftigungsinteressen berühren. An dieser Stelle geht aber das Berliner Personalvertretungsrecht einen verfassungsrechtlich nicht mehr legitimierbaren Weg, indem es Personalvertretung und Einigungsstelle teilweise Entscheidungsbefugnisse einräumt, die weit über die eigentlich verfassungsrechtlich nur gebotenen Empfehlungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten hinausgehen.

Erhebliche verfassungsrechtliche Defizite werden zudem bei der Verfahrensgestaltung zwischen Personalvertretung und Verwaltung festgestellt. So stehen dem verantwortlichen Amtsträger etwa bei der Ausübung des Initiativrechts bezüglich der Mitbestimmung unterliegender Maßnahmen durch die Personalvertretung keine hinreichenden Steuerungsmöglichkeiten für ein zeitgerechtes Handeln zur Verfügung. Dem Gutachten zur Folge wird das Demokratieprinzip auch durch derartige Verfahrensmängel vereitelt.

Die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente und Ergebnisse finden sich in einem 6-seitigen Resümee. Die für verfassungswidrig erachteten Vorschriften des Berliner Personalvertretungsrechts werden am Ende des Gutachtens genannt.

Sprechtext UVB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hartmann Kleiner:

Meine Damen und Herren!

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg  hat bei Herrn Professor Ziekow von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Personalvertretungsgesetzes prüfen zu lassen.
Berlin muss  in seiner gegenwärtigen schwierigen Finanzlage alle denkbaren Stellschrauben bewegen, um seine Problem lösen zu können. Dazu gehört auch, unnötige Bremsklötze wegzuschlagen. Einer dieser Bremsklötze ist das gegenwärtige Personalvertretungsgesetz.

Die Fülle von Rechten, die dort eingeräumt werden, machen es unmöglich, politische Beschlüsse umzusetzen, wenn das betroffene Personal diese immer abblocken kann. Die Unternehmensverbände sind aber der Überzeugung, dass Berlin dringend in die Lage versetzt werden muss, neue Strukturen zu schaffen um seine Probleme zu bewältigen. Die Stadt braucht eine moderne und bürgernahe Verwaltung. Dieser Schritt darf nicht durch das Personalvertretungsgesetz blockiert werden!

Ohne den Ausführungen Professors Ziekows vorzugreifen, darf ich an dieser Stelle bereits sagen: Das Berliner Personalvertretungsrecht verstößt in zahlreichen Vorschriften sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Verfassung von Berlin. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Verfassungswidrigkeit der im Gesetz festgelegten Entscheidungskompetenz von Einigungsstellen. Denn die von Personalratsseite vorzuschlagenden Beisitzer sowie der Vorsitzende sind nicht demokratisch legitimiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Wir haben außerdem eine der Ursachen entdeckt, warum in Berlin vieles länger dauert, als anderswo: Denn problematisch ist auch der im Gesetz beschrieben Ablauf zur Durchsetzung von Entscheidungen in Behörden. Die eingeräumten Rechte der Personalvertretung können zur Folge haben, dass Verfahren erheblich verzögert werden. Das ist in der gegenwärtigen Lage Berlins und im Interesse der Bürger nicht hinnehmbar und im übrigen auch verfassungsrechtlich bedenklich. 

Da es bisher von der Berliner Landespolitik versäumt wurde, auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 zu reagieren, appellieren wir nun an die Politiker dieser Stadt: Ergreifen Sie die Initiative, um den unhaltbaren Zustand der Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes auszuräumen. Wir sind der Überzeugung, dass die finanzielle Schieflage Berlins der Landesregierung und ihren Verwaltungen entschiedenes Handeln abfordert. Politische Ziele können dabei aber nur eingehalten und verwirklicht werden, wenn auch die institutionelle Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit verfassungsrechtlich gewährleistet ist. Anderenfalls bleibt jeder jetzt notwendigen Problembewältigung der Erfolg versagt.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch unsere kritische Betrachtung des bisherigen Berliner Personalvertretungsrechts zu verstehen. Ich bitte nun Herrn Professor Ziekow, dass von ihm erstellte Gutachten in seinen wesentlichen Punkten vorzustellen und zu erläutern. Vielen Dank.

(...)

Herr Professor, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, bevor Sie nun gleich die Möglichkeit haben, Fragen zustellen, möchte ich noch etwas ergänzen: In Bremen hat man die verfassungsrechtlichen Probleme im für Radio Bremen geplanten Personalvertretungsrecht bereits erkannt und gehandelt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in Reaktion auf das bereits vorhin erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 im Sinne unserer Forderungen gestaltet. Insbesondere die übermäßige Macht der Einigungsstellen wird es dort nicht geben. Nicht mehr und nicht weniger erwarten wir nun vom Berliner Senat. Und wenn er nicht handelt, von den gewählten Volksvertretern im Abgeordnetenhaus!

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