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Die Spitzenverbände der ostdeutschen Wirtschaft haben ein gemeinsames
Positionspapier zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und zur
Fortführung des Solidarpaktes vorgelegt. Die fünf Dachorganisationen
der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände fordern, Mittelzuweisungen im
Rahmen des Solidarpaktes II über einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren
und in einer definierten Höhe festzuschreiben. Die Mittel sollten an Investitionen gebunden sein, für die jedoch
die Projekthoheit ausschließlich bei den Ländern liegen sollte.
Investitionen sind aus Sicht der ostdeutschen Wirtschaft in Straßenbau,
Bildungseinrichtungen und kommunale Gemeinschaftsdienste sowie im
privaten Sektor notwendig. Daneben sollten die Mittel der Bundesanstalt
für Arbeit stärker in Eigenverantwortung der neuen Länder und
wirtschaftsnäher eingesetzt werden.
Bei den Verhandlungen über die Neuregelung des
Länderfinanzausgleichs unterstützt die ostdeutsche Wirtschaft
Überlegungen, in größerem Umfang als bisher Wettbewerbselemente in den
Länderfinanzausgleich einzuführen. Wegen der schwierigen Finanzlage und
des großen Nachholbedarfs der neuen Länder darf dies jedoch für einen
Zeitraum von mindestens zehn Jahren nicht zu geringeren
Mittelzuweisungen für die neuen Länder führen. Gleichzeitig
appellierten die Spitzenverbände der ostdeutschen Wirtschaft an die
Landesregierungen und Kommunen, durch eine Reduzierung der
Personalausstattung und der Verwaltungskosten ihre Handlungsfähigkeit
für verstärkte Investitionen zu erhalten. |
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