
Arbeitgeberinitiative Teilqualifizierung
Die Teilqualifizierung (TQ) ist ein effizientes und schnelles Instrument zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Sie eignet sich besonders, um Ungelernte und Geringqualifizierte mit arbeitsplatzbezogenem Fachwissen punktgenau einsatzbereit zu machen.
Die Teilqualifizierung wurde als bundesweite Arbeitgeberinitiative von den deutschen Arbeitgeberverbänden und den Bildungswerken der deutschen Wirtschaft gemeinsam entwickelt. Deshalb können Sie sich auf das Gütesiegel „Eine TQ besser!“ verlassen – es beinhaltet ein Qualitätsversprechen nach bundeseinheitlichen Standards.
Die TQ basiert auf den von der Bundesagentur für Arbeit verbindlich vorgeschriebenen Prinzipien einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation. Ihre Module sind frei und schrittweise zu einem kompletten Berufsabschluss kombinierbar.
Ungelernte und geringqualifizierte Beschäftigte erwerben in TQ-Modulen ausgewähltes Fachwissen aus anerkannten Ausbildungsberufen und sind relativ schnell für anspruchsvollere Tätigkeiten einsetzbar. Damit können höherqualifizierte Fachkräfte entlastet werden.
Die Teilqualifizierung ist ein flexibles Instrument. Die Module sind – je nach Bedarf- frei wählbar und an keine Reihenfolge gebunden. Jedes Modul besteht aus Theorie- und Praxisanteilen, wobei die betrieblichen Qualifizierungsphasen direkt am Arbeitsplatz stattfinden können.
Die Dauer der Module ist je nach Beruf unterschiedlich – zwischen zwei und sechs Monaten in Vollzeit. Jedes Modul endet mit einer standardisierten Kompetenzfeststellung und bei erfolgreichem Abschluss mit einem bundesweit anerkannten Zertifikat.


Alexander Schirp, Geschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg zu Teilqualifizierungen:
„Die Teilqualifizierung ist ein sinnvolles und notwendiges Instrument in der Weiterbildung, das eine Lücke im Kanon der Bildungsangebote für diejenigen Menschen schließt, für die eine Ausbildung oder Umschulung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in Betracht kommt.
Auch gering qualifizierte Beschäftigte in Unternehmen müssen sich auf den Wandel ihrer Arbeitsplätze durch digitale Technologien vorbereiten und sich weiterqualifizieren. Der durch das "Arbeit-von-morgen-Gesetz" eingeführte Rechtsanspruch auf die Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung zum Nachholen eines Berufsabschlusses kann an dieser Stelle helfen."