05.11.20

Ausbildungsprämie für Verbund- und Auftragsausbildung

Zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist die zweite Förderrichtlinie in Kraft getreten, die die Verbund- und Auftragsausbildung regelt. Anträge können ab sofort bis zum 30.09.2021 bei der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See gestellt werden.

Ziel der Förderung ist die stärkere Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 für Auszubildende in kleinen und mittleren Unternehmen (Stammausbildungsbetrieb) mit bis zu 249 Mitarbeitern, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können, weil dieser vollständig oder zu wesentlichen Teilen aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist. 

Davon wird ausgegangen, wenn der Stammausbildungsbetrieb im Jahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz des Stammausbildungsbetriebs in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist oder sein durchschnittlicher Umsatz im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist.

Die Verbund- oder Auftragsausbildung kann in anderen KMU, in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder durch andere etablierte Ausbildungsdienstleister durchgeführt werden, wobei die betriebliche Ausbildung Vorrang hat. 

Die Prämie für den Interimsausbilder beträgt einmalig 4000 EUR für jede oder jeden auf Zeit (mindestens sechs Monate) übernommene Auszubildende bzw. übernommenen Auszubildenden.

Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen, sondern es wird in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entschieden.

Förderung Verbundausbildung in Berlin und Brandenburg

In Berlin und Brandenburg wird Verbundausbildung von der derzeitigen Coronakrise unabhängig durch Förderprogramme der Länder unterstützt. 

Bei der Planung und Umsetzung von Verbundausbildung sowie bei der Beantragung der Fördermittel des Landes Berlin steht Berliner Unternehmen die Verbundberatung zur Verfügung.

In Brandenburg bietet die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) kostenfreie Beratung, Ansprechpartner für fördertechnischen Fragen ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Förderbausteine der ersten Förderrichtlinie

Zum neuen Ausbildungsjahr am 1. August 2020 waren bereits wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten, dazu gehören:

  • „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung
  • „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
  • „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
  • Übernahmeprämie (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) in Höhe von 3.000 €
 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartner im Verband

Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
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