„Bei Pop-up-Radwegen Wirtschaftsverkehr nicht übergehen“
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Rechtmäßigkeit der Pop-up-Radwege mahnt die Wirtschaft zu mehr Augenmaß in der Verkehrspolitik. „Die Einrichtung von Pop-up-Radwegen war vorschnell, das hat der Senat vom Verwaltungsgericht nun schriftlich", sagte UVB-Geschäftsführer Sven Weickert. „Daraus muss die Senatsverwaltung für Verkehr schnell Konsequenzen ziehen."
Bevor solche Radwege ausgewiesen werden, müsse die Politik in Zukunft auch klären, welche Folgen der Umbau der Straßen für den Wirtschaftsverkehr habe, erklärte er weiter. „Bei der Einrichtung des Pop-up-Radwegs etwa auf der Kantstraße sind die Belange der Unternehmen übergangen worden. Mehr Sicherheit für Radfahrer und eine funktionierende Logistik für die Stadt müssen zusammen gedacht werden.“