BER-Nachtflugregelung ist unverzichtbar
Wirtschaft begrüßt die BER-Gesellschafterentscheidung zu den Tagesrandzeiten
Die drei Gesellschafter des BER Berlin, Brandenburg und der Bund haben heute entschieden, an der bestehenden Regelung zu den Tagesrandzeiten festzuhalten.
Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg Christian Amsinck: „Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges Signal! Wir brauchen den BER so, wie er von allen drei Gesellschaftern ursprünglich auf den Weg gebracht worden ist – unter Nutzung der Tagesrandzeiten. Diese Regelung mit einem nächtlichen Flugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ist bereits eine Kompromisslösung zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Fluggesellschaften.“
Amsinck sagte weiter: „Trotz Eröffnungsverschiebung und ungünstigen Rahmenbedingungen ist das Passagieraufkommen in der Region auch in den letzten beiden Jahren stärker als im sonstigen Bundesgebiet gestiegen. Nur mit den Tagesrandzeiten können wir das damit einhergehende Wachstums- und Beschäftigungspotenzial des Flughafens voll ausschöpfen.“
Der Hauptgeschäftsführer der IHK-Cottbus Dr. Wolfgang Krüger erklärte dazu: „Mit der heutigen mehrheitlichen Entscheidung sollte die Diskussion um die Erweiterung des Nachtflugverbotes beendet werden. Der gültige Planfeststellungsbeschluss ist das Ergebnis der gemeinsamen Planungen aller Gesellschafter des Flughafens BER. Deshalb müssen jetzt auch alle drei Gesellschafter das nötige Verständnis aufbringen, warum nachträgliche Änderungen mit gutem Grund auf Ablehnung stoßen. Was wir jetzt brauchen, ist die schnellstmögliche Bekanntgabe eines belastbaren Eröffnungstermins für den BER. Sowohl Unternehmen als auch Anwohner benötigen klare Perspektiven und Planbarkeit.“