12.06.23 | 09:00
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Berlin

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Was Sie jetzt wissen müssen
Am 12. Mai hat der Bundesrat dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. In diesem Webinar informieren wir über die wichtigsten Inhalte und Pflichten für Arbeitgeber.

Am 12. Mai hat der Bundesrat dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Das Gesetz liegt nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor und wird voraussichtlich bereits im Juni 2023 in Kraft treten.

Mit dem HinSchG sollen die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Hinweisgebende Personen und sonstige von einer Meldung betroffene Personen sollen dadurch künftig besser geschützt werden.

Mit unserem Webinar informieren wir über die Inhalte des Gesetzes und erleichtern Unternehmen die Umsetzung der darin enthaltenen Verpflichtungen, so zum Beispiel das Einrichten und Betreiben einer internen Meldestelle. Alle Einzelheiten finden Sie im Webinar-Mitschnitt und in den Präsentationsunterlagen in der rechten Seitenspalte.

Video

Präsentation

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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, Präsentation von Caroline Degenkolbe

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