"Ein Plus von fast 22 Prozent"
Zum heute vom Landtag Brandenburg beschlossenen Antrag auf Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 13 Euro erklärt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB):
„Mit einem Vergabe-Mindestlohn von 13 Euro übertrifft Brandenburg alle anderen Bundesländer und auch den gesetzlichen Mindestlohn deutlich. Gegenüber dem aktuell gültigen Vergabe-Mindestlohn ist dies ein Plus von fast 22 Prozent. Das Land greift damit in bestehende Tarifvereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften ein und schwächt die Tarifautonomie. Gerade die Arbeit von An- und Ungelernten wird sich damit erheblich verteuern, etwa im Baugewerbe, im Elektrohandwerk und im Sicherheitsgewerbe.
Die Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 13 Euro steht auch im Widerspruch zu den Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohn-Kommission Brandenburg, die analog zur Anhebung des bundesweiten Mindestlohns eine Steigerung um 1,7 Prozent beschlossen hatte.
Für die Wirtschaft bedeutet dieser Schritt mehr Bürokratie. Unternehmen müssen künftig bei der Kalkulation unterschiedliche Mindestlöhne in Brandenburg, in Berlin, im Bund und in den jeweiligen Tarifverträgen berücksichtigen. Damit besteht die Gefahr, dass sich gerade kleinere und mittlere Unternehmen immer seltener an den Vergabeverfahren beteiligen.“