15.04.16Berlin

Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der Krankenversicherung beibehalten!

Seit 2015 wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6% zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Gleichzeitig haben die Krankenkassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser ist nach oben nicht begrenzt. In 2016 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1%.

Angesichts gestiegener Zusatzbeiträge der Krankenkassen wurde in der politischen Diskussion jüngst eine Rückkehr zur generellen paritätischen Finanzierung gefordert. Dies lehnen wir als Vertreter der Wirtschaft ab. Wir halten die weitere Festschreibung des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz  in der gesetzlichen Krankenversicherung bei  7,3% für notwendig, um negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum durch überproportional steigende Gesundheitsausgaben zu vermeiden.

Weiterführende Informationen

Eine Übersicht über die kassenindividuellen Zusatzbeiträge finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes

Weitere Informationen und Argumente bietet das Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Ihre Ansprechpartner zum Thema "Krankenversicherung"

Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
Hauptgeschäftsführer
Alexander
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Rechtsanwältin, Carolin Vesper, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Arbeitsrecht
Abteilungsleiterin Soziale Sicherung
Carolin
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