21.04.20Berlin

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Maßnahmen

Bundesregierung legt bundeseinheitliche Standards fest

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche bundesweit einheitliche Standards zum Schutz der Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz beschlossen. Danach muss der Arbeitsschutz zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden.

Der Arbeitsschutzstandard wird dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Arbeitgeber beraten und bei der Unterweisung unterstützen.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Arbeitsschutzstandards lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern soll universell auch bei der Arbeit eingehalten werden, sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen. Entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen sollen in Betrieben umgesetzt werden Ist dies nicht möglich, sollen wirksame Alternativen ergriffen werden.
  • Die Abläufe in den Betrieben sollen derart organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro sollen durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt werden. Kontakte der Beschäftigten untereinander im Rahmen der Schichtplangestaltung sollen auf ein Minimum reduziert werden.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) sollen den Arbeitsplatz verlassen beziehungsweise zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. An dieser Stelle sind die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  • Wo eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, soll der Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang zu den betrieblichen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung stellen.
  • Ferner soll der Arbeitgeber Waschgelegenheiten beziehungsweise Desinfektionsspender bereitstellen, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen sollen den Infektionsschutz weiter verbessern. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit soll besonders geachtet werden.
  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt soll mittels individueller Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren genutzt werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, soll er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, sollen Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge erarbeiten und mit den örtlichen Gesundheitsbehörden kooperieren, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte sollen angehalten werden, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  • Der Arbeitgeber soll seine Beschäftigten aktiv unterstützen. Führungskräfte sollen vor Ort klarstellen, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise sollen verständlich erklärt und gegebenenfalls erprobt und eingeübt werden.

Die aktuelle Fassung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ist auf der Internetseite des BMAS abrufbar.

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Auf der Info-Seite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) sind zahlreiche Informationen zusammengestellt.

Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung

Hilfreiche Informationen zur Vermeidung von Infektionsrisiken im Betrieb bieten auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier finden Sie einen Überblick über die Informationsangebote der einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, BMAS
Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS

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