11.01.17

Online-Informationsportal für Arbeitgeber gestartet

Damit sich Arbeitgeber künftig deutlich schneller und einfacher über die notwendigen Beitrags- und Meldepflichten im im Kontext der Beschäftigung von Mitarbeitern informieren können, wurde heute das „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“ freigeschaltet.

Das Portal ist ein allgemein zugängliches, elektronisch gestützes Informationsportal, das insbesondere neue Arbeitgeber sowie kleine und mittlere Unternehmen bei komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen soll. Hinter der Entwicklung steht das Bundessozialministerium, das mit dem Service die bisherigen Beratungsangebote „unbürokratisch, einfach und verständlich“ ergänzen will.

Wie der Name es schon suggeriert, handelt sich bei dem Angebot um ein reines Informationsangebot. Die Abgabe oder der Empfang von Meldungen, Bescheinigungen oder Anträgen der Sozialversicherung ist hierüber nicht möglich.

Das Informationsportal „Arbeitgeber Sozialversicherung“ ist unter der Internetadresse www.informationsportal.de zu erreichen.

 

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Sozialversicherung

Rechtsanwältin, Carolin Vesper, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Arbeitsrecht
Abteilungsleiterin Soziale Sicherung
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