18.04.16Berlin

PSG II – Gesetzliche Pflegeversicherung auf eine solide Basis stellen

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt. Daneben wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. So ist das PSG II mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Wie die Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels auf  Dauer leistungsfähig und finanzierbar bleiben soll, bleibt offen.

Dabei machen die zusätzlichen Ausgaben eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung dringlicher denn je. Vor diesem Hintergrund steigt die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge.

Auch wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter kommen, in dem Pflegebedürftigkeit zunimmt, müssen die Leistungen der Pflegeversicherung noch finanzierbar sein. Es braucht ein auf die langfristige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung ausgelegtes Konzept. Werden das aktuell bestehende Finanzierungssystem und der bisherige Leistungskatalog beibehalten, sind weitere Beitragssatzsteigerungen schon jetzt absehbar. Denn aufgrund gleichbleibend niedriger Geburtenraten steht dem Anstieg des Pflegebedarfs ein Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter gegenüber. Durch die Beitragssatzanhebungen durch beide Stufen der Pflegereform wird die Belastung der Beitragszahler zur sozialen Pflegeversicherung um jährlich run 6 Mrd. Euro steigen. Das wäre ein Anstieg der Beitragsbelastung um insgesamt 23 %. Dies gilt es zu vermeiden.

Die detaillierte Argumentation des Bundesverbands der deutschen Arbeitgeber (BDA) finden Sie hier:

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