
Sozialversicherungsbeiträge begrenzen – wettbewerbsfähiger werden
Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie belasten Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen. Ohne Reformen könnte der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in den nächsten zwei Jahrzehnten um rund 10 Prozentpunkte ansteigen – mit gravierenden Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ mit dem Auftrag eingesetzt, Wege aufzuzeigen, wie sich die Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherungen auf Dauer unter 40 Prozent halten lassen. Ein Update an Maßnahmen hat die Kommission im Februar 2025 vorgelegt.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
1. Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
- Anhebung der Regelaltersgrenze: Eine automatische Kopplung der Renteneintrittsgrenze an die steigende Lebenserwartung soll das Rentensystem langfristig stabilisieren.
- Abschaffung abschlagsfreier Frührenten: Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts ohne Abschläge, insbesondere die „Rente mit 63“, soll entfallen.
- Stärkung der privaten Altersvorsorge: Eine verpflichtende ergänzende Altersvorsorge und standardisierte Altersvorsorgeprodukte sollen eingeführt werden.
2. Effizienzsteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Strikteres Versorgungsmanagement: Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern setzen Anreize für eine effizientere Gesundheitsversorgung.
- Monistische Krankenhausfinanzierung: Eine einheitliche Finanzierung durch die GKV soll wirtschaftlichere Strukturen im Krankenhausbereich ermöglichen.
- Flexiblere Tarifoptionen: Einkommensunabhängige Zusatzbeiträge und Boni sollen mehr Wettbewerb und Effizienz in der GKV fördern.
3. Nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung
- Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors: Anpassungen der Pflegeleistungen sollen langfristig finanzierbar bleiben.
- Stärkung der Eigenvorsorge: Die Rahmenbedingungen für private Pflegezusatzversicherungen sollen verbessert werden.
4. Neuausrichtung der Arbeitslosenversicherung
- Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: Eine Maximaldauer von zwölf Monaten soll den Anreiz zur raschen Reintegration in den Arbeitsmarkt stärken.
- Evidenzbasierte Arbeitsmarktpolitik: Fördermaßnahmen sollen strikt auf ihre Wirksamkeit überprüft und ineffiziente Programme abgeschafft werden.
5. Strukturreformen in der Sozialversicherung
- Einrichtung eines Steuerungsboards: Ein trägerübergreifendes Gremium soll Effizienzpotenziale identifizieren und umsetzen.
- Vereinfachung der Verwaltung: Eine Reform der Selbstverwaltungsstrukturen der Sozialversicherungsträger kann Bürokratie abbauen und Kosten senken.

Diese Maßnahmen zeigen Wege auf, wie die Sozialversicherung auch in Zeiten des demografischen Wandels tragfähig bleibt, ohne die Beitragslast für Unternehmen und Beschäftigte weiter zu erhöhen. Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg setzen sich für eine zukunftssichere Sozialpolitik ein, die für Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit sorgt und gleichzeitig die soziale Sicherheit gewährleistet.
Ein Regierungswechsel ist immer eine gute Chance, die Weichen neu zu stellen. Deutschland hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, wie die Sozialversicherungen mit mutigen Reformen neu aufgestellt und finanzierbar gehalten werden können.