15.03.19

Startschuss für die digitale Schule

Berlin will 38 Mio. Euro aus dem DigitalPakt investieren

Heute wurde im Bundesrat die für den Digitalpakt notwendige Grundgesetzänderung beschlossen. Um Länder und Kommunen im Bildungsbereich künftig umfassender mit Finanzhilfen unterstützen zu können, wurden entsprechende Änderungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes verabschiedet. Damit kann sich Berlin nun über 257 Mio. Euro aus dem 5-Milliarden-Programm des Bundes freuen, die den Schulen zusätzlich zu den Landesmitteln zur Verfügung stehen.

Noch in 2019 will das Land 38 Mio. Euro aus dem DigitalPakt investieren. „Unser Ziel ist, dass alle Schulen einen leistungsstarken Server haben und ihre technische Ausstattung verbessern können“, sagt Bildungssenatorin Scheeres. Mit dem Digitalpakt sollen die Schulen fit werden für das Lernen in der digitalen Welt. Angesichts der sich rasant digitalisierenden Arbeits- und Lebenswelten ist dies auch dringend notwendig. Denn während digitale Medien längst in allen Arbeitsbereichen zur Anwendung kommen und das Smartphone oder Tablet wie selbstverständlich zum Alltag der Kinder gehört, fehlen vielen Schulen die Infrastrukturen und Lerninhalte, um die notwendige digitale Medienkompetenz vermitteln zu können. Insbesondere für Berufsschulen, deren Aufgabe es ist, die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf das Berufsleben vorzubereiten, ist dies ein großes Manko.

Entsprechend begrüßenswert ist, dass Berlin in einem ersten Schritt alle Berufsschulen ans Glasfasernetz anschließen und mit dem Aufbau der notwendigen IT-Infrastruktur beginnen will. „Jede Schule soll eine Datenversorgung von 1 Gbit/s erhalten, um ein schnelleres Internet nutzen zu können“, so das Ziel der Senatorin. Zusätzlich zur digitalen Vernetzung der Schulgebäude sollen mobile Endgeräte wie Tablets, Notebooks, PCs und Präsentationstechniken angeschafft werden.

Was soll gefördert werden?

Gefördert werden sollen:

  • der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen und entsprechende Serverlösungen
  • schulisches WLAN
  •  der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen, wie beispielsweise Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote
  •  Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)


Viele Konzepte statt einer zentralen Cloud

Um die Mittel abrufen zu können, sollen die Schulen eigene Medienkonzepte erstellen und entsprechende Entwürfe für die bedarfsgerechte Fortbildung der Lehrkräfte einreichen. Die Bezirke wiederum müssen IT-Entwicklungskonzepte für die Schulen in ihrer Region vorlegen. Auf Basis dieser aktueller Bestandsaufnahme sollen dann die individuellen Förderbedarfe ermittelt werden.

Effektiver wäre jedoch die Installation einer zentralen Schulcloud, wie sie vom Hasso-Plattner-Institut entwickelt wird. Über diese könnten Lehr- und Lerninhalte entsprechend dem aktuellen Basiscurriculum Medienbildung allen Schulen zur Verfügung gestellt und nach jeweiligem schulinternen Bedarf abgerufen werden. Eine solche cloudbasierte Lerninfrastruktur hätte zudem den Vorteil, dass in den Schulen lediglich die mobilen Endgeräte zum Abruf der Inhalte bereitgestellt, aber keine Serverstrukturen aufgebaut und gewartet werden müssten. Eine solche Struktur würde die digitale Bildung zudem viel schneller in die gesamte Fläche tragen.

    Ihr Ansprechpartner zum Thema Digitale Bildung

    Sven Weickert; UVB; Geschäftsführung
    Abteilungsleiter Digitalisierung
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