Stromnetz: UVB begrüßt die Zurücksetzung des Vergabeverfahrens
Nach übereinstimmenden Presseberichten will Senator Nußbaum das laufende Konzessionierungsverfahren des Berliner Stromnetzes zurücksetzen.
Dazu sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck: „Wir haben bereits im August 2013 mit einem Gutachten auf rechtliche Bedenken im laufenden Stromkonzessionierungsverfahren hingewiesen. Der Gutachter, Prof. Dr. Helge Sodan, hatte damals insbesondere die strikte Einhaltung des Diskriminierungs- und Transparenzgebotes durch die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen eingefordert. Ende 2013 hatte der Bundesgerichtshof die Anforderungen an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit in zwei Urteilen präzisiert. Dies hätte im laufenden Verfahren berücksichtigt werden müssen. Insofern fühlen wir uns bestätigt und begrüßen ausdrücklich, dass Finanzsenator Ulrich Nußbaum das Vergabeverfahren nun zurückgesetzt hat, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.“
Nach Einschätzung der UVB kann diese Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen nicht ohne Folgen für die parallel stattfindende Vergabe des Gasnetzes sein. Amsinck weiter: „Bereits im Juni 2014 hat Prof. Sodan in einem weiteren Gutachten zur Gasnetzvergabe die fehlende Bewertung der Unterkriterien als Verstoß gegen Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gewertet. Folgerichtig müsste daher auch das Konzessionierungsverfahren zum Gasnetz zurückgesetzt werden.“