03.07.18Berlin

Warum die Lohnzusatzkosten nicht weiter steigen dürfen

Es wäre falsch, den Arbeitgebern zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung aufzubürden. Das könnte viele tausend Arbeitsplätze kosten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in Zukunft wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Das plant die Große Koalition – das entsprechende Gesetz soll 2019 in Kraft treten. Die Unternehmen würden damit aber schon im ersten Jahr mit fünf Milliarden Euro zusätzlich belastet. Das wäre nicht nur kurzfristig eine schwere Hypothek – mittel- bis langfristig könnten die Kosten noch höher ausfallen. Das würde das Wirtschaftswachstum schmälern und Ökonomen zufolge bis zu 300.000 Arbeitsplätze gefährden.

Bislang haben die Beschäftigten allein den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Regierung dagegen will die Rückkehr zur Parität. Die wird es aber auch dann nicht geben, wenn Union und SPD ihre Pläne umsetzen: Die Arbeitgeber finanzieren die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall alleine. Damit zahlen sie für die Absicherung weitaus mehr als die Arbeitnehmer. Die Belastung der Unternehmen entspricht umgerechnet rund vier Beitragssatz-Punkten.

Lohnzusatzkosten steigen ohnehin

Setzt die Koalition ihre Pläne um, steigen die Lohnzusatzkosten für die Arbeitgeber spürbar. Das hätte Folgen für den Arbeitsmarkt: Nach einer Studie der Prognos AG würden dann – je nach Kostenentwicklung im Gesundheitswesen – langfristig zwischen 130.000 und 200.000 Arbeitsplätze wegfallen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW)  kommt zu noch gravierenderen Konsequenzen. Demnach würde die Rückkehr Parität die Erwerbslosenquote bis 2028 um 0,8 Prozentpunkte nach oben treiben – das wären mehr als 300.000 Menschen ohne Arbeit zusätzlich.

Weniger Wettbewerb

Nicht zuletzt würde der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch die Rückkehr zur hälftigen Finanzierung geschwächt. Versicherte hätten nur noch den halben Vorteil, wenn sie zu einer preisgünstigeren Kasse wechseln.

Die Arbeitgeber machen sich dafür stark, den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen – und zwar auf den Satz der günstigsten Krankenkasse, die alle Beschäftigten wählen können.

Diese und weitere Positionen können Sie in diesem BDA-Positionspapier im Detail nachlesen.

 

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