Weiterbildungsförderung

Die Bundesagentur für Arbeit fördert betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes und des Arbeit-von-Morgen-Gesetzes. Abhängig von der Unternehmensgröße werden Lehrgangskosten mit bis zu 100 Prozent gefördert. Bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts werden während der Weiterbildungsmaßnahme erstattet.

Für besonders vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte und Betriebe ist die Förderquote erhöht worden: Die Zuschüsse zu Lehrgangskosten sind für alle Unternehmensgrößen um 15 Prozentpunkte erhöht. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhöhen sich für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und Unternehmen ab 2.500 Beschäftigten ebenfalls um 15 Prozent. Für Unternehmen mit 250 bis 2.449 Beschäftigten erhöht sich der Zuschuss noch um 10 Prozent.

Die Förderung erfolgt unabhängig von Alter und Qualifikation. Auch Beschäftigte in Transfergesellschaften können gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten berät der Arbeitgeberservice der Bundesagentur.

Die folgende Grafik gibt eine Übersicht über die Fördervarianten und -höhen der Bundesagentur für Arbeit.
Übersicht über die Regelförderung der Bundesagentur für Abriet für Maßnahmen nach §82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) © UVB 2020

Voraussetzung für eine Förderung durch die Arbeitsagentur sind:

  • Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Der Erwerb des Berufsabschlusses liegt mindestens vier Jahre zurück.
  • Die Teilnahme einer nicht geförderten beruflichen Weiterbildung liegt vier Jahre zurück.
  • Die Maßnahme bzw. deren Träger sind zertifiziert und für die Förderung zugelassen.
 

Bei Qualifizierungen während einer betrieblichen Kurzarbeitsphase können außerdem bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Weiterbildungsrichtlinie 2020

Das Land Brandenburg fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten, Betriebsinhabern, Freiberuflern sowie Einzelunternehmern, die im Land Brandenburg tätig bzw. einkommensteuerpflichtig sind. Bis zum 30. Juni 2022 können Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 50 Prozent (bis maximal 3.000€ pro Teilnehmer) der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Informationen und Antragsdokumente bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg hier an. Die Förderung ist, anders als die Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, möglich unabhängig von der Dauer der jeweiligen Maßnahme.

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Ihr Ansprechpartner

Sebastian Krohne
Arbeitsmarktpolitik, SCHULEWIRTSCHAFT
Sebastian
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Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch die BA

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