18.02.21

Wie gelingt Homeoffice in der Ausbildung?

Welche digitalen Tools stehen für das „Homeoffice von Auszubildenden“ zur Verfügung? Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus? Was ist der richtige Mix zwischen "remote" und "work floor"? Diesen Fragen widmete sich ein virtueller Austausch der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Experten aus Unternehmen und Verbänden am 10. Februar 2021.

Entsprechend der aktuellen Infektions- und Arbeitsschutzregelungen befinden sich seit Frühjahr 2020 auch viele Auszubildende – sofern möglich – im Homeoffice. Dies ist eine Herausforderung für die Auszubildenden und ihre Ausbildungsbetriebe. Denn es gilt, die Auszubildenden auch unter diesen geänderten Voraussetzungen bestmöglich auszubilden und die bestehenden rechtlichen Vorgaben zur Ausbildung einzuhalten.

Bislang hat sich gezeigt:

  • Homeoffice ist in vielen Ausbildungsberufen möglich, gestaltet sich aber insbesondere zum Ausbildungsstart sehr schwer.
  • Die Auszubildenden sind häufig technisch versiert, trotzdem wird bei der (Erst-)Nutzung von digitalen Tools Unterstützung benötigt.
  • Wichtig sind feste Strukturen und der verbindliche Austausch zwischen den Auszubildenden und Ausbildenden.
 

Praxisbericht: Ausbildung in Corona-Zeiten

Dr. Jürgen Metternich von der Firma Evonik gab einen Rückblick auf das Jahr 2020 und fasste die bisher gesammelten Erfahrungen zusammen. Er sieht sowohl Chancen als auch Risiken im Homeoffice von Auszubildenden.

Vorteile sieht er u.a. in der Vielfalt neuer Formate der Arbeit und des Lernens, in die die Auszubildenden aktiv eingebunden werden, und die Möglichkeit des lernortunabhängigen Lernens. Eher negativ bewertet er, dass der persönliche Kontakt zwischen Auszubildendem und Ausbilder verloren geht, die Vertrauensbasis zwischen Auszubildendem und Ausbilder nicht aufgebaut werden kann (insbesondere im 1. Ausbildungsjahr) und zu wenig praktisch gearbeitet wird.

Rechtliche Grundlagen: Spagat zwischen Rechtsverbindlichkeit und Flexibilität

Über die rechtlichen Grundlagen beim mobilen Arbeiten und Lernen für Auszubildende informierte Jürgen Hollstein vom Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. (KWB). Ganz konkret ging es dabei um die Frage, ob und welche rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Prüfungszulassung und eventuelle Anfechtbarkeit von Prüfungsergebnissen bestehen.

Präsentationen

Ihr Ansprechpartner im Verband

Thoralf Marks
Berufs-, Schul- und Ausbildungspolitik
Thoralf
Marks
Telefon:
+49 30 31005-209
Telefax:
+49 30 31005-240
E-Mail:
Marks [at] uvb-online.de