28.10.16

Zusatzbeitrag bleibt auch 2017 bei 1,1 Prozent

Aufatmen für alle Versicherten. Auch im kommenden verbleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 1,1 Prozent.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds setzen sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus einem allgemeinen Beitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Dabei wird der allgemeine Beitragssatz paritätisch von Arbeitgebern und Versicherten getragen. Auch in 2017 wird dieser bei 14,6 Prozent liegen und erhöht sich damit nicht weiter. So verbleibt der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent.

Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags ermittelt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds und den Ausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen. Nach aktuellen Prognosen des zuständigen Schätzerkreises beträgt diese Differenz für 2017 rund 14,4 Mrd. Euro. Dies entspricht in etwa dem Fehlbetrag des Vorjahres. Somit liegt auch der prognostizierte Zusatzbeitrag auf dem aktuellen Niveau und damit bei 1,1 Prozent.

Fakt ist: Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur GKV ist ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Leistet sie doch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitskosten in Deutschland und damit auch zum positiven Konjunkturverlauf. Um auch die Versicherten durch ansteigende Zusatzbeiträge nicht übermäßig zu belasten, müssen nun dringend Potenziale für eine effektivere Gesundheitsversorgung gehoben werden. Dies betrifft insbesondere die Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Zudem sollten die sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung besser genutzt werden.

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