Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der Krankenversicherung beibehalten!
Seit 2015 wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6% zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Gleichzeitig haben die Krankenkassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser ist nach oben nicht begrenzt. In 2016 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1%.
Angesichts gestiegener Zusatzbeiträge der Krankenkassen wurde in der politischen Diskussion jüngst eine Rückkehr zur generellen paritätischen Finanzierung gefordert. Dies lehnen wir als Vertreter der Wirtschaft ab. Wir halten die weitere Festschreibung des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 7,3% für notwendig, um negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum durch überproportional steigende Gesundheitsausgaben zu vermeiden.
Weiterführende Informationen
Eine Übersicht über die kassenindividuellen Zusatzbeiträge finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.
Weitere Informationen und Argumente bietet das Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).