26.08.13

Gesetzentwurf des Berliner Energietisches weist gravierende Mängel auf

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) hat heute ein Rechtsgutachten des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D., Prof. Dr. Helge Sodan, zur Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes vorgestellt.

UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte dazu: „Die Berliner Wirtschaft hat ein überragendes Interesse an einer sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung, welche im internationalen Standortwettbewerb zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir haben Professor Sodan deshalb beauftragt, ein Gutachten zu den Rechtsproblemen des Konzessionierungsverfahrens des Berliner Stromnetzes und zum Volksbegehren des Berliner Energietisches zu erstellen.“

Helge Sodan, der Professor unter anderem für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Freien Universität Berlin ist und viele Jahre Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin war, führt dazu aus: „Bundesrechtliche Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz verpflichten die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen dazu, im Verfahren über die Neuvergabe der Konzession für das Berliner Elektrizitätsnetz strikt auf Diskriminierungsfreiheit und Transparenz zu achten. Ein landeseigenes Unternehmen darf gegenüber den Mitbewerbern nicht bevorzugt behandelt werden.“

Helge Sodan wies darauf hin, dass selbst ein erfolgreicher Volksentscheid zur Rekommunalisierung die im Grundgesetz verankerte Bindung an Gesetz und Recht nicht aufzuheben vermag: „Der vom ‚Berliner Energietisch‘ vorgelegte Entwurf eines Gesetzes für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin weist einige gravierende Mängel auf. Die darin vorgesehene unbeschränkte Gewährträgerhaftung des Landes Berlin für die Verbindlichkeiten der zu errichtenden Berliner Netzgesellschaft stellt eine Beihilfe dar, welche gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt.“

Dazu ergänzte Amsinck: „Aufgrund der Unzulässigkeit von Beihilfen sehen wir das Berliner Abgeordnetenhaus selbst bei einem erfolgreichen Volksentscheid in der Pflicht, den Volksentscheid aufzuheben und durch ein EU-konformes Gesetz zu ersetzen.“

Mit Blick auf die für den Volksentscheid erforderliche Informationsbroschüre des Berliner Senats sagte Amsinck: „Der Senat muss ein Höchstmaß an Aufklärung leisten und das Verständnis dafür schärfen, was am 3. November 2013 tatsächlich zur Abstimmung steht. Denn selbst mit einem erfolgreichen Volksentscheid würde das Land Berlin lediglich aufgefordert, sich mit einem landeseigenen Unternehmen an dem Konzessionierungsverfahren zu beteiligen. Über eine mögliche 
Rekommunalisierung wird dagegen allein im Rahmen des Konzessionierungsverfahrens entschieden.“

Das Rechtsgutachten erhalten Sie unter Telefon 030-31005-113.

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