10.09.18Potsdam

Brandenburgischer Ausbildungskonsens bis 2020 fortgeschrieben

Am 6. September 2018 wurde der „Brandenburgische Ausbildungskonsens" bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Er bildet bereits seit 2003 eine gemeinsame Plattform zur Stärkung der dualen Berufsausbildung in Brandenburg.

Die Partner unterzeichneten auf Einladung von Ministerpräsident Dietmar Woidke in der Potsdamer Staatskanzlei eine gemeinsame Erklärung über die zukünftigen Schwerpunkte.

Vereinbart wurde, an dem gemeinsamen Ziel festzuhalten, 10.000 betriebliche Ausbildungsverträge pro Jahr neu abzuschließen, auch wenn dies in den letzten Jahren nicht erreicht wurde. Brandenburger Betriebe melden seit 2005 jährlich mehr betriebliche Ausbildungsstellen zur Besetzung, 13.640 im Jahr 2017. Allerdings bleiben tendenziell auch immer mehr Stellen unbesetzt.

Die vereinbarten Maßnahmen zielen u.a. darauf, die Attraktivität der betrieblichen Ausbildung in Brandenburg weiterhin zu erhöhen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und Matchingprobleme, z.B. durch regionale Disparitäten, zu bearbeiten.

Insgesamt wurden neun Arbeitsschwerpunkte festgelegt, die wichtigsten sind:

  • Berufs- und Studienorientierung vertiefen
  • Jugendberufsagenturen stärken
  • Matching zwischen Bewerbern und Stellen verbessern
  • Zukunftsfähigkeit der Berufsschulen sichern
  • Mobilität und Unterbringung von Auszubildenden unterstützen
  • Digitalisierung voranbringen
     

Mobilität ist ein Hauptthema der Ausbildung in Brandenburg. Auszubildende müssen oft weite Entfernungen zu Betrieben, Oberstufenzentren und überbetrieblichen Ausbildungsstandorten zurücklegen. Hier ist neben finanziellen Unterstützungen der Fahrten auch eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur nötig. Darüber hinaus muss die Unterbringung für Auszubildende an den Berufsschulen in den nächsten Jahren deutlich verbessert werden.

Der Ausbildungskonsens ist ein Teil der Brandenburger Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Landesregierung. Beteiligt sind die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und dem federführenden Arbeitsministerium, den Ministerien für Bildung, Wirtschaft und Infrastruktur sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Landesverband der Freien Berufe Brandenburg (LFB).

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