„Vergabe-Gesetz darf nicht zu Lasten des Mittelstands gehen“
Die Wirtschaft in der Hauptstadtregion sieht das neue Vergabegesetz des Berliner Senats kritisch. "Mit einem Vergabe-Mindestlohn auf 12,50 Euro setzt sich Berlin an die Spitze aller Bundesländer", gibt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), zu bedenken. "Damit übertrifft die Hauptstadt zudem den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn deutlich.
Der Senat greift im Ergebnis in bestehende Tarifverträge ein und schwächt die Tarifautonomie. Im Garten- und Landschaftsbau, in der Gebäudereinigung, im Baugewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk und in vielen anderen Branchen würde sich damit die Arbeit von An- und Ungelernten deutlich verteuern."
"Politik muss Wirkung des Gesetzes genau überprüfen"
Die Wirtschaft verweist vor allem auf die Praktikabilität des Gesetzes im Alltag. "Zweifelhaft ist zudem, ob es für kleine und mittlere Unternehmen nun attraktiver wird, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen", sagte Amsinck. "Sollte das nicht gelingen, würde das neue Vergabe-Gesetz das erklärte Ziel des Senats verfehlen. Wir erwarten, dass die Politik die Wirkungen des Gesetzes genau überprüft."
Es gehe immerhin um ein öffentliches Auftragsvolumen von rund fünf Milliarden Euro. "Eine zeitnahe Evaluation muss deshalb vor allem klären, ob ein Mindestlohn von 12,50 Euro zu einer geringeren Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen an Ausschreibungen führt und die Arbeitsplätze von an- und ungelernten Kräften gefährdet.“