11.02.20

Brexit: Austrittsabkommen

Wesentliche Bestandteile des Austrittsabkommens sind Bestandsschutzregelungen für die Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger im Vereinigten Königreich bzw. der britischen Bürgerinnen und Bürger in der EU und die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreiches aus dem laufenden mehrjährigen Finanzrahmen.


Der Weg zum Austrittsabkommen

  • Am 19. Juni 2017 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Kommission mit den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union begonnen und sich im November 2018 auf ein Austrittsabkommen und eine Politische Erklärung über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen geeinigt.
  • Die Staats- und Regierungschefs der EU haben bei einem Sondertreffen des Europäischen Rats (Art. 50 EUV) am 25. November 2018 das Austrittsabkommen indossiert sowie die Politische Erklärung über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen angenommen.
  • Am 17. Oktober 2019 haben sich die Verhandlungsführer beider Seiten auf ein leicht modifiziertes Paket geeinigt, dem die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat (Art. 50) am 17. Oktober 2019 wiederum zugestimmt haben.
  • Das britische Parlament hat dem innerstaatlichen Umsetzungsgesetz (sog. Withdrawal Agreement Bill) am 22. Januar 2020 zugestimmt.
  • Das Europäische Parlament hat dem Austrittsabkommen am 29. Januar 2020 und die im Rat vertretenen Mitgliedstaten am 30. Januar 2020 zugestimmt.
  • Bereits am 24. Januar 2020 wurde der Austrittsvertrag von der EU Kommissionspräsidentin von der Leyen, Ratspräsident Michel und dem britischen Premierminister Johnson unterzeichnet.

 

Regelungen zu Nordirland

  • Die Änderungen im Vergleich zum Austrittsabkommen, das bereits im November 2018 indossiert wurde, betreffen das Nordirland-Protokoll. Dieses stellt sicher, dass die Integrität des EU-Binnenmarktes ebenso wie das Karfreitagsabkommen, insbesondere das Fortbestehen der offenen Grenze zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland, gesichert werden.
  • Um dies zu ermöglichen, sieht das neue Nordirland-Protokoll vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt (Artikel 4, Seit 94), aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Das heißt: Dazu notwendige Kontrollen und Erhebungen der Zölle finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt. Das Austrittsabkommen sichert somit die offene Grenze und damit auch den vor 20 Jahren mühsam errungenen Frieden in Nordirland.

 

Alle Regelungen im Detail finden Sie in den beigefügten Anlagen.

 

Quelle: BMWI, EU

 

 

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