13.05.20

Keine Verlängerung der Fristen in der Landesbauordnung

Baubranche fordert stattdessen eine bessere Ausstattung der Behörden, die Ausweitung der Kindernotbetreuung und flexible Lösungen

Die Baubranche in Berlin sieht die Änderung der Landesbauordnung, die heute im Ausschuss für Stadtentwicklung behandelt wird, kritisch. Mit der vorliegenden Novellierung der Bauordnung werden die an sich sinnvollen Regelungen der Fristen von Genehmigungsfiktionen bei der Baugenehmigung verlängert. Damit wird die Bautätigkeit in Berlin zusätzlich gebremst.

Aus Sicht der gesamten Branche mit ihren Ingenieuren, Architekten und bauausführenden Betrieben darf es nicht sein, dass die aktuelle Personalknappheit und die mangelhafte technische Ausstattung für die Tätigkeit im Homeoffice zur Streichung von Erleichterungen im Bauplanungsrecht führen. Ihre Argumente haben die Vertreter der Bauwirtschaft in einem Brief an die Fraktionsspitzen und Fachpolitiker zusammengefasst.

Um die gesamte Baubranche mit ihren tausenden Arbeitsplätzen weiter am Laufen zu halten, ist es zwingend notwendig, dass Senat und Bezirke Genehmigungen und Anträge zügig bearbeiten. Die Genehmigungsbehörden müssen auch in Krisenzeiten unter Einhaltung der Sicherheitsabstände für die Mitarbeiter gut besetzt oder mit der notwendigen technischen Ausstattung von zu Hause aus arbeitsfähig sein. Auch muss die Kindernotbetreuung auf die Planungs-, Bau- und Straßenämter ausgedehnt werden.

Fehlende Genehmigungen verzögern die Arbeit der Bauwirtschaft bereits unter normalen Umständen. „Damit Wohnungen, Schulen, Straßen, Radwege und Leitungsinfrastruktur gebaut und saniert werden können, benötigen wir eine äußerst flexible Verwaltungspraxis, die neue Lösungen zur Vereinfachung entwickelt, wie zum Beispiel die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen. Die Verlängerung von Fristen ist zu jeder Zeit kontraproduktiv, aber momentan ganz besonders“, so die Experten aus der Baubranche. Damit wird einer der wenigen noch einigermaßen funktionierenden Konjunkturmotoren noch stärker belastet.

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