UVB zur Entscheidung des Berliner Kammergerichts im Verfahren um die Gasnetz-Konzession
Zum Beschluss des Berliner Kammergerichts im Verfahren um die Gasnetz-Konzession die Nebenintervention von "Berlin Energie" (dem landeseigenen Mitbewerber um die Konzessionsvergabe) als unzulässig zurückzuweisen, sagt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB):
„Die Entscheidung des Kammergerichts schafft die dringend benötigte juristische Klarheit. Nun ist der Weg frei für eine partnerschaftliche Lösung zwischen der Industrie und dem Berliner Senat, um die Zukunft der Energieversorgung in der Hauptstadt zu sichern. Verhandlungen sind nun das Gebot der Stunde.
Die Entscheidung des Gerichts bestärkt uns in der Ansicht, dass die Dinge beim Stromnetz ähnlich liegen. Auch hier sollte eine Lösung auf dem Verhandlungsweg gesucht werden. Das Verfahren jetzt noch einmal auf Null zu stellen würde bedeuten, viel Zeit zu verlieren und einen langwierigen Streit zu riskieren.“