15.01.21

Mobile Arbeit in der Pandemie

Gemeinsamer Aufruf von UVB und DGB Berlin-Brandenburg

Im Zuge der Diskussion um das Thema Home Office haben die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg als Sozialpartner eine gemeinsame Erklärung erarbeitet. Darin rufen sie die Unternehmen auf, den Beschäftigten wo immer es geht mobile Arbeit zu ermöglichen.

Zudem müssten die Hygiene- und Abstandsvorschriften weiter mit größter Sorgfalt durchgesetzt werden. UVB und DGB weisen auch darauf hin, dass es in der Industrie, im Einzelhandel, im Handwerk und im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge Grenzen des mobilen Arbeitens gibt.

Den Wortlaut finden Sie im Anschluss.

Mobile Arbeit in der Pandemie: Gemeinsamer Aufruf von UVB und DGB Berlin-Brandenburg

Berlin, den 15. Januar 2021

Wir befinden uns in einer weltweit nach wie vor besorgniserregenden Pandemielage. Die Covid-19-Zahlen liegen auf einer nicht akzeptablen Höhe. Die Folgen der ursprünglich in Großbritannien und sich jetzt bei uns verbreitenden Mutation des Virus sind nicht abschätzbar. Es muss in dieser Situation alles dafür getan werden, die Pandemie zurückzudrängen. Wir setzen uns deshalb gemeinsam dafür ein, den Arbeitsalltag in den Betrieben in Berlin und Brandenburg so sicher wie möglich zu gestalten.

Mobile Arbeit wirkt zusätzlich als Infektionsschutzmaßnahme und findet bereits seit Monaten in den Berliner und Brandenburger Unternehmen weitreichend statt.

Angesichts der im Vergleich zum Frühjahr noch kritischeren Pandemielage rufen die UVB und der DGB Berlin-Brandenburg die Unternehmen in Berlin und Brandenburg dazu auf, ihre bestehenden Anstrengungen zur Vermeidung von Infektionen im betrieblichen Alltag jetzt nochmals weiter zu erhöhen.

Wo immer es geht, sollten die Unternehmen den Beschäftigten mobile Arbeit gewähren. Jedes Unternehmen sollte prüfen, wo es bei dem Thema noch „Luft nach oben“ gibt. Darüber hinaus muss weiterhin mit größter Sorgfalt auf die Einhaltung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards geachtet werden. Die verschärfte Pandemielage erfordert höchste Achtsamkeit bei der Durchsetzung aller Hygiene- und Abstandsvorschriften in den Unternehmen.

Der von den Ländern Berlin und Brandenburg und den Unfallversicherungen verantwortete Arbeitsschutz sollte zur Beratung gut erreichbar sein und in den Betrieben auf die Einhaltung der Regeln drängen.

Viele Unternehmen haben in den zurückliegenden Monaten gute Erfahrungen mit mobiler Arbeit gemacht und die dafür nötige digitale Kommunikations-Infrastruktur geschaffen. Die hohe Intensität an mobiler Arbeit ist derzeit eine Notmaßnahme, bis die Pandemie durch die Maßnahmen Abstand, Maske, Testen, Impfen gebrochen ist. Aber mobile Arbeit wird mit großer Sicherheit auch nach der Corona-Krise eine größere Rolle spielen und häufiger stattfinden als vorher.

Durch das aktuell sehr hohe Ausmaß an mobiler Arbeit können auf der einen Seite aber auch Produktivitäts- und Kreativitätsverluste entstehen, die – jedenfalls mittelfristig – einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen befürchten lassen. Auf der anderen Seite zeigen die Erfahrungen, dass mobile Arbeit auch neue innovative digitale Arbeitsformen hervorbringt, die nutzbringend sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen sind.

Dabei sind in der betrieblichen Praxis bereits viele gute Beispiele für die Regelung von Qualifizierung und Arbeitsorganisation bei Home Office durch die Betriebsparteien entstanden – häufig mit Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Darüber hinaus haben Bund und Länder eine Reihe von Programmen aufgelegt, die dazu beitragen sollen, die Digitalisierung zu gestalten und die Betriebsparteien  zu beraten. Als Sozialpartner setzen wir dies oftmals gemeinsam um. Auch an diese Erfahrungen können die Betriebe jetzt anknüpfen.

DGB und UVB weisen zudem darauf hin, dass es faktische Grenzen für mobile Arbeit gibt. Dies gilt ohnehin für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, bei Polizei, Feuerwehr und der öffentlichen Daseinsvorsorge insgesamt. Schon der Respekt ihrer wichtigen Arbeit gegenüber gebietet es, dass wir alle uns maximal verantwortlich verhalten.

Grenzen für mobile Arbeit gibt es auch für die Produktion in der Industrie, bei der Erbringung vieler Dienstleistungen – zum Beispiel im Handwerk – oder im geöffneten Einzelhandel. Weitere Beispiele sind Versuchs- und Testeinrichtungen wie zum Beispiel Labore und Prüfstände. Ebenso gibt es zwingende Präsenznotwendigkeiten zur Aufrechterhaltung der Gesamtbetriebsabläufe und der Datensicherheit. Wir haben dies im Blick, wenn wir an die Gemeinschaft appellieren, die Anstrengungen zur Vermeidung von Infektionen nochmals zu erhöhen.

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Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
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