19.02.21

Sammelanträge für die Förderung von Weiterbildungen

Die Förderung von Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgte bisher einzelfallbezogen. Für jeden Beschäftigten in Qualifizierungsmaßnahmen musste ein individueller Antrag gestellt werden. Seit 01. Januar 2021 ist es möglich, einen gemeinsamen Antrag für mehrere Beschäftigte zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben und an derselben Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Damit genügt nun ein Antrag für die Qualifizierung einer größeren Beschäftigtengruppe. Der Antragsaufwand sinkt dadurch deutlich. Da im Sammelantragsverfahren der Arbeitgeber Leistungen für seine Beschäftigten beantragt, ist im Vorfeld die Zustimmung der Betroffenen oder der Mitarbeitervertretung einzuholen, damit die Förderleistungen als Gesamtpaket ausgezahlt werden können.

Für einen Sammelantrag benötigen Sie die folgenden Dokumente:
  1. Antragsdokument Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ), Lehrgangskostenzuschuss und sonstige Weiterbildungskosten (WK),
  2. Liste der teilnehmenden Beschäftigten,
  3. Vordrucke, die von Ihren Beschäftigten auszufüllen sind,
  4. sonstige Nachweise.

Den Sammelantrag können Sie online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit stellen. Alle notwendigen Unterlagen sind dort verlinkt. Die Antragsdokumente müssen dabei vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Der Download in der rechten Randspalte begleitet Sie durch die Online-Antragsstrecke. Die Folien führen Schritt für Schritt durch die Beantragung bis hin zur Abrechnung. Folgen Sie der ausführlichen Anleitung, um sicherzustellen, dass Sie die Anträge vollständig abschicken.

Ihr Ansprechpartner im Verband

Sebastian Krohne
Arbeitsmarktpolitik, SCHULEWIRTSCHAFT
Sebastian
Krohne
Telefon:
+49 30 31005-124
Telefax:
+49 30 31005-240
E-Mail:
Krohne [at] uvb-online.de

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Sammelantragsverfahren - Schritt für Schritt

Bundesagentur für Arbeit