30.03.23Berlin

Notfallplan Gas: Das bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Es ist die zweite von drei Krisenstufen, die in der europäischen Security-of-Supply-Verordnung (SoS-VO) vorgegeben sind - Hintergrund hier. In jeder Stufe wird ein Krisenteam eingerichtet, zu dem Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas (Trading Hub Europe GmbH, kurz: THE), der Fernleitungsnetzbetreiber und der Bundesländer gehören.

Die drei Stufen sind wie folgt definiert:

1. Frühwarnstufe
Es liegen Hinweise für den Eintritt einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung vor. Es werden marktliche Maßnahmen nach Energiewirtschafts-gesetz (EnWG) ergriffen. Dazu gehören zum Beispiel der Rückgriff auf Gasspeicher oder Unterbrechungen auf vertraglicher Basis. Gleichzeitig wird das Krisenteam Gas einberufen.

2. Alarmstufe
Es liegt eine Störung der Versorgung oder eine außergewöhnliche hohe Nachfrage vor. Auch hier werden lediglich marktliche Maßnahmen nach EnWG ergriffen (vgl. 1.). Die Versorgung mit Gas ist auch mit der Alarmstufe grundsätzlich gesichert, weitere Preissteigerungen auf dem Gasmarkt aber sind absehbar.

3. Notfallstufe
Es liegt eine Störung der Versorgung oder eine außergewöhnliche hohe Nachfrage vor. Die bisherigen Maßnahmen haben die Versorgungsengpässe nicht beseitigt. In diesem Fall werden zusätzlich hoheitliche Maßnahmen nach dem Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) ergriffen.

Die hoheitlichen Maßnahmen werden von der Bundesnetzagentur ergriffen, die als sogenannter „Bundeslastverteiler“ agiert. Sie kann beispielsweise die Substitution von Erdgas durch andere Brennstoffe oder Strom, Verbrauchreduktionen oder sogar die Abschaltung von Industriekunden anordnen. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass sie keine Priorisierung bestimmter Branchen oder Industrien vorsehe. Vielmehr will sie bei einer möglichen Abschaltung Einzelentscheidungen treffen. 

Datenhebung und Sicherheitsplattform Gas 

Um auf eine solche Situation optimal vorbereitet zu sein, fanden im April sowie im Mai 2022 separate Datenerhebungen statt. Zuerst erhielten die Netzbetreiber eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Es bestand Auskunftspflicht; die rechtliche Grundlage für die Erhebung ist die Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur gegenüber Gasnetzbetreibern zur Identifikation von Letztverbrauchern mit größerem Gasverbrauch. 

Im Anschluss erfolgte die Befragung von Gasletztverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mindestens 10 MWh/h im Marktgebiet der Trading Hub Europe (THE). Aus den Abfrageergebnissen wird keine feste Reihenfolge zur Versorgungsreduktion abgeleitet. Die Ergebnisse ermöglichen es der Bundesnetzagentur vielmehr, die Folgen von Maßnahmen für die betroffenen Letztverbraucher und die Gesellschaft bestmöglich einzuschätzen. 

Die Daten werden für die Sicherheitsplattform Gas erhoben und sind nicht öffentlich einsehbar. Die Plattform ist Anfang Oktober 2022 in Betrieb gegangen und wird von THE betrieben.

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