Moschko: „Grundgesetz ist Basis unseres Wohlstands – unternehmerische Freiheit und Tarifautonomie nicht untergraben“
Vor 75 Jahren ist das Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. „Dem Grundgesetz verdanken wir nicht nur Demokratie, Freiheit und Rechtsstaalichkeit. Es ist auch die Basis unseres Wohlstands", sagte UVB-Präsident Stefan Moschko dazu.
„Dank unserer Verfassung erleben wir seit 75 Jahren politische Stabilität mit Grundrechten und starken Institutionen im Bund und in den Ländern. Das hat uns zu einer der wirtschaftsstärksten Nationen in der Welt gemacht, mit modernen, innovativen Unternehmen und hoch qualifizierten Arbeitskräften", befand er weiter.
Sozialpartnerschaft – ein Schlüssel für den Erfolg
Eine wichtige Rolle spiele hier die Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Artikel 9 des Grundgesetzes garantiere die Koalitionsfreiheit und damit die Tarifautonomie. „Das Recht und die Fähigkeit, die Arbeitsbeziehungen ohne Einfluss des Staates regeln zu können, ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für den Standort Deutschland", unterstrich der Arbeitgeberpräsident der Hauptstadtregion. Allein für Berlin und Brandenburg seien in 225 Wirtschaftsbereichen rund 85.000 Tarifverträge gültig. „Sie sorgen dafür, dass unternehmerische Effizienz mit der sozialen Teilhabe der Beschäftigten in Einklang gebracht werden."
Heute müssten wir dafür sorgen, dass die Pfeiler des Grundgesetzes auch in Zukunft tragen, erklärte er weiter. „Deshalb brauchen wir einen neuen Stellenwert für die Freiheit, auch und insbesondere für die unternehmerische. Zu viele Vorschriften, Bestimmungen und Regeln hegen heute die Betriebe ein und rauben ihnen Flexibilität im Geschäftsleben. Hier müssen wir dringend handeln", forderte Moschko.
Es gelte auch, die Lust des Staates auf Eingriffe in die Lohnfindung zu stoppen. „Politisch verordnete Mindestlöhne passen ebenso wenig zu unserem Modell der sozialen Marktwirtschaft wie staatlicher Druck für eine höhere Tarifbindung. Vielmehr müssen Tarifverträge wieder attraktiver werden."
Hierzu könnten die Tarifvertragsparteien selbst beitragen. So wie es der Artikel 9 des Grundgesetzes vorsehe.