Leben
Mehr Wohnraum ist machbar
In Berlin fehlen zehntausende Wohnungen. Doch der Neubau wird ausgebremst durch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, Flächenknappheit und die Diskussion über die Enteignung von Immobilienkonzernen.
Damit Berlin attraktiv und wirtschaftlich stark bleibt, braucht es eine Flächenpolitik, die Wohnen und Arbeiten zusammendenkt, Gewerbe sichert und Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt. Geht die Politik konsequent diesen Weg und nutzt alle Potenziale, die sich in der Hauptstadt bieten, ist der Bau von 100.000 zusätzlichen Wohnungen binnen zehn Jahren möglich.
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Das fordern wir:
Eine Absage an Enteignungen und die Vergesellschaftung von Wohnungen. Damit würde kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum geschaffen. Der Schaden für den Standort Berlin ist schon jetzt immens. Allein die Debatte schreckt private Projektentwickler ab.
Deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren: Viele Potenziale stecken im ‚Schneller-Bauen-Gesetz‘ und im ‚Einfach-Bauen-Berlin-Gesetz‘. Die Verwaltung muss sie konsequenter nutzen. Die Wirkung der neuen Regelungen muss regelmäßig evaluiert werden.
Einfachere Baustandards: Mit dem Gebäudetyp E steht ein wichtiges Instrument für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Wird er stärker genutzt, lassen sich damit niedrigere Baukosten und schnellere Verfahren rechtssicher umsetzen.
Den verstärkten Einsatz von seriellem Bauen und die lückenlose Digitalisierung der Bauprozesse, der Bauantragsprozesse und Genehmigungsverfahren. Damit sinken die Kosten im Wohnungsbau. Dazu müssen die nötigen Kompetenzen in den Ämtern aufgebaut werden.
Berlin muss mit einem BIM-Zentrum seine Kompetenzen im Bereich Building Information Modelling stärken und so digitales Planen und Bauen beschleunigen.
Eine Reform des Vergabegesetzes: Es muss auf seinen Kern, die wirtschaftliche Beschaffung, reduziert werden. Die Wertgrenzen müssen mit denen Brandenburgs synchronisiert werden. Ein gesonderter Berliner Vergabemindestlohn ist angesichts des steigenden bundesweiten Mindestlohns überflüssig.
Ein praxistaugliches Artenschutzrecht mit klaren Fristen für Stellungnahmen und artenschutzrechtliche Prüfungen. Darin muss geklärt werden, wann der Senat zuständig ist und wann die Bezirke. Zudem müssen Ausgleichsmaßnahmen standardisiert werden, wenn geschützte Tierarten umgesetzt werden.