Wirtschaft begrüßt leichtere Auftragsvergabe durch Kommunen in Brandenburg
UVB-Geschäftsführer Sven Weickert hat sich positiv über die Erhöhung der Wertgrenzen geäußert, die für Aufträge der öffentlichen Hand in Brandenburg gelten. „Die Wirtschaft in Brandenburg begrüßt es, dass öffentliche Aufträge nun unkomplizierter und schneller vergeben werden können", sagte er. Damit bekommen wir die Chance, dass Projekte und Investitionen der öffentlichen Hand mit mehr Tempo realisiert werden. Zugleich können gerade kleine und mittlere Betriebe bei Aufträgen des Staates leichter zum Zuge kommen. Das ist ein wichtiger Schritt in Sachen Bürokratieabbau.“
Freihändige Vergabe bei Auftragswert bis zu einer Million
Die Wertgrenze für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird nach Angaben der Landesregierung von 100.000 auf eine Million Euro angehoben. Bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen per Direktauftrag steigt das Limit von 10.000 auf 100.000 Euro. Durch die Aufnahme der Änderungen in die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung können Städte und Gemeinden nun davon Gebrauch machen. Sie lösen den größten Teil der öffentlichen Bestellungen in Brandenburg aus.
Weiterer Bürokratieabbau nötig
„Gerade für das Handwerk und für kleinere Betriebe kann dies für einen Schub sorgen“, erklärte Weickert. Nötig seien nun weitere Schritte bei der Entschlackung von Gesetzen, Regelungen und Meldepflichten für die Unternehmen. „Wir hoffen auf gute und praktikable Vorschläge des Sonderausschusses Bürokratieabbau im Landtag. Das Thema ist für die Wirtschaft hoch relevant, das zeigen alle Umfragen bei unseren Mitgliedern.“ Das Vorgehen Brandenburgs könne darüber hinaus auch ein Beispiel für Berlin sein – auch die Hauptstadt sollte schleunigst die Anhebung der Vergabegrenzen auf den Weg bringen.
Disclaimer
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