Arbeitsrecht und Tarifpolitik
Gute und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen sichern den unternehmerischen Erfolg. Deshalb setzen wir uns für eine flexible und unternehmensorientierte Tarifpolitik ein. Eine starke Wirtschaft braucht Tarifverträge, die eine hohe Bindungskraft entfalten und zugleich Spielraum für bedarfsgerechte betriebliche Regelungen lassen.
Als Sozialpartner setzen wir unseren Verfassungsauftrag zur eigenverantwortlichen Gestaltung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Hauptstadtregion um. Dabei bestimmen die gemeinsamen Interessen unserer Mitgliedsverbände und ihrer Unternehmen unser Handeln. Wir unterstützen in allen tarifpolitischen Fragestellungen, analysieren die tarifpolitische Entwicklung und koordinieren die Tarifpolitik unserer Mitgliedsverbände.
Zudem engagieren wir uns für eine Modernisierung des Arbeitsrechts. Insbesondere mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und den damit verbundenen Wandel unserer Arbeitswelten setzen wir uns für eine flexible und bedarfsgerechte Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ein. Ein vordringliches Ziel dabei bleibt die Entbürokratisierung von Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen – stets orientiert an der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Arbeitsrechtliche Information
Die kontinuierliche arbeitsrechtliche Information und Beratung unserer Mitgliedsverbände bildet einen Schwerpunkt unserer Aufgaben. Hierzu analysieren wir die Rechtsprechung, untersuchen die Auswirkungen auf die Betriebe und informieren mit Handreichungen und Broschüren über Entwicklungen im Arbeitsrecht.
Als Mitglied der UVB erhalten Sie monatlich unseren arbeits- und sozialrechtlichen Newsletter mit allen wichtigen Neuerungen und aktuellen Rechtsprechungen. Als eingeloggtes Mitglied können Sie die Informationen im internen Servicebereich abrufen.
Sozialpartnerschaft
Als Sozialpartner nehmen wir zudem unsere gesetzlichen Mitwirkungsrechte in den Institutionen wahr. So benennen wir die Vertreter der Arbeitgeber in den Tarifausschüssen in Berlin und Brandenburg und schlagen die ehrenamtlichen Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beider Länder vor.
Netzwerk
In einer zunehmend vernetzten Welt legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen unseren Mitgliedsverbänden, deren Prozessvertretern sowie den Personalleitungen. Regelmäßig organisieren wir deshalb Fachtagungen zu aktuellen rechts- und personalpolitischen Fragestellungen und fördern den Dialog zwischen den Akteuren. Im vergangenen Jahr waren gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns, deren Umsetzung im Unternehmen sowie die Anwendung tarifpolitischer Regelungen Schwerpunkte unserer Workshops und Fachtagungen.
Wir stehen für
- eine Entbürokratisierung und Modernisierung gesetzlicher Rahmenbedingungen
- eine Flexibilisierung der Arbeitsformen (insbesondere der Arbeitszeiten)
- eine moderne Betriebsverfassung und unternehmerische Mitbestimmung
- die Sicherung und Stärkung der Tarifautonomie