06.03.17

Online-Seminar: „Beschäftigung von Flüchtlingen“

Thema: Zuwanderung

Kaum ein Thema hat Deutschland in den letzten Jahren mehr bewegt als die Flücht­lings­kri­se. Die meisten Asylsuchenden wünschen sich einen raschen Zugang zum Arbeits­markt, vie­le Arbeitgeber sind in­te­res­siert an der Be­schäf­ti­gung von Flüchtlingen. Wer die Möglichkeiten wie Praktika, Be­rufs­aus­bil­dung oder Ar­beits­för­de­rungs­maß­nah­men aus­schöpfen möchte, muss auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Nicht zuletzt, um zukünftige Arbeitnehmer beim Prozess der Integration erfolgreich zu begleiten.

Aktuelle Zahlen zeigen: Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, verfügen über eine gute Schulbildung. Zudem ist die Hälfte der Zuwanderer unter 25 Jahre alt. Für deutsche Ar­beit­ge­ber, die Auszubildende suchen, bieten sie großes Potenzial. Allerdings sind bei der Be­schäf­ti­gung oder Ausbildung von zugewanderten Menschen besondere rechtliche Rah­men­be­dingun­gen zu beachten. Die Experten der AOK und der Agentur für Arbeit erklären in rund 60 Minuten, was hierbei zu beachten ist und geben wertvolle Tipps aus der Praxis der letzten Jahre. Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss an das Online-Seminar 30 Minuten lang im Chat beantwortet.

TERMINE, THEMEN, REFERENTEN

21. März 2017 | 10:30 - 12 Uhr   
Beschäftigung von Flüchtlingen
Jutta Geilenkirchen und Klaus Herrmann

22. März 2017 | 10:30 - 12 Uhr    
Beschäftigung von Flüchtlingen    
Kristin Kloos und Klaus Herrmann

23. März 2017 | 10:30 - 12 Uhr    
Beschäftigung von Flüchtlingen 
Wolfgang Zahn und Klaus Herrmann

REFERENTENTEAM

„Die Arbeitsmarktzulassung gehört zu den Auf­ga­ben der Bundesagentur für Arbeit. Das Thema Zuwanderung – Schwerpunkt geflüch­te­te Menschen – ist komplex, oft­mals sind Informationen in den Medien un­voll­stän­dig oder verkürzt. Wir möchten Ihnen einen fun­dier­ten Überblick zu den so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Aspekten und zum Arbeits­markt­zu­lassungs­ver­fah­ren geben, damit Sie aus­län­dische Arbeitnehmer er­folgreich in Ihr Un­ter­neh­men integrieren können.“
Das Referententeam der Bundesagentur für Arbeit und der AOK

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN | ANMELDEPROZESS

Über diese PDF-Datei erhalten Sie einen Überblick über den Anmeldeprozess sowie technische Voraussetzungen.

Veranstalter

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
T. +49 30 34646-0
F. +49 30 34646-2502
E-Mail: AOK-Bundesverband@bv.aok.de

 

Ihr Ansprechpartner im Verband

Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
Abteilungsleiter Soziale Sicherung und Arbeitsmarkt
Alexander
Schirp
Telefon:
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Telefax:
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