05.01.22

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Schutzschirm für Auszubildende wird verlängert und ausgeweitet

Möglichst viele junge Menschen, die vor dem Beginn einer Berufsausbildung stehen oder die sich in einer Ausbildung befinden, sollen diese erfolgreich absolvieren können. Die Bundesregierung hat daher am 17. März 2021 beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. 

Erste Förderrichtlinie: Ausbildungs- und Übernahmeprämien, Zuschuss zur Ausbildungs- und Ausbildervergütung

Bitte beachten Sie: Am 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft getreten. Anträge für Ausbildungsprämien (plus) können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen") wurden damit verlängert. Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen der Ersten Förderrichtlinie bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

 

Zweite Förderrichtlinie: Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungen

Auch in der Zweiten Förderrichtlinie sind Veränderungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung am 19. April 2021 beschlossen worden. Diese wurden am 30. April 2021 veröffentlicht.

Insbesondere folgende Anpassungen ergeben sich im Vergleich zur bisherigen Fassung der Richtlinie: 

  • Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird nun entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
  • Die Prämienhöhe beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.100 €.
  • Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung wird auf vier Wochen gesenkt. Die Auftrags- und Verbundausbildung kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden. 
 

Zudem wurde der Fördertatbestand Prüfungsvorbereitungslehrgang aufgenommen: Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen. Antragsberechtigt ist hier nur der Stammausbildungsbetrieb.

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Zweiten Förderrichtlinie können diese Förderungen ab dem 3. Mai 2021 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Ihre Ansprechpartner im Verband

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