23.06.14

Gasnetzvergabe verstößt gegen Diskriminierungsverbot – UVB fordert Wiederholung des Konzessionsvergabeverfahrens

Prof. Dr. Helge Sodan im Gespräch mit Journalisten | © UVB/Madlen Dietrich

In einem Pressegespräch der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) hat heute der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin a.D. Prof. Dr. Helge Sodan eine rechtliche Beurteilung zur Rekommunalisierung des Berliner Gasnetzes vorgestellt. 

UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte dazu: „Eine sichere Gasversorgung ist eine entscheidende Standortfrage und deshalb für die Berliner Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Die Vergabentscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen wirft eine Fülle rechtlicher Fragen auf. Auch mit Blick auf die im vergangenen Dezember vom Bundesgerichtshof präzisierten Anforderungen an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit müssen diese hinreichend beantwortet werden, bevor der Senat eine Entscheidung trifft. Anderenfalls droht ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Folge ausbleibender Investitionen und in Konsequenz ein Investitionsstau zu Lasten des Wirtschaftsstandorts Berlin.“

Die UVB hat deshalb Prof. Dr. Helge Sodan mit einer rechtlichen Beurteilung beauftragt, um mögliche „Rechtsprobleme des Verfahrens zur Vergabe der Konzession des Berliner Gasnetzes“ im Vorfeld der Senatsentscheidung aufzuzeigen.

Helge Sodan, der Professor unter anderem für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Freien Universität Berlin ist, führte dazu aus: „Unter besonderer Berücksichtigung der beiden zu den Stromnetzen Heiligenhafen und Berkenthin ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 verstößt das von der Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführte Verfahren zur Einräumung des Wegenutzungsrechts für das Gasversorgungsnetz aus mehreren Gründen gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Verletzung des daraus folgenden Transparenzgebots liegt vor, weil die Wertungskriterien im Zweiten Verfahrensbrief durch verschiedene, teilweise umfangreiche Unter- und Unterunterkriterien präzisiert werden, ohne dass für Bewerber ersichtlich ist, welchen Anteil diese Unter- und Unterunterkriterien an der Bewertung haben sollen. Die sogenannte ‚Change-of-Control‘-Klausel, die bei einer Änderung der Beteiligungsstruktur ein Kündigungsrecht des Landes Berlin in Bezug auf den Konzessionsvertrag vorsieht, bevorzugt eindeutig den Landesbetrieb ‚Berlin Energie‘ und verstößt damit ebenfalls gegen das Diskriminierungsverbot. Ferner lässt sich hier eine willkürliche Mindergewichtung der Netzsicherheit feststellen.

Sollte es auf der Grundlage des rechtsfehlerhaften Auswahlverfahrens zum Abschluss eines Konzessionsvertrags mit ‚Berlin Energie‘ kommen, wäre dieser nichtig. Da angesichts der Verfahrensfehler eine rechtmäßige Konzessionsvergabe derzeit nicht möglich ist, kommt als Lösung nur in Betracht, das Konzessionsvergabeverfahren ab dem Zweiten Verfahrensbrief zu wiederholen und diesen unter Berücksichtigung der beiden grundlegenden Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 zu korrigieren. Auf der Grundlage des neu durchzuführenden Verfahrens ist dann eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung zu treffen.“

Vor diesem Hintergrund appellierte Amsinck an den Berliner Senat, jetzt keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sollte das verschiedentlich unterbreitete Gesprächsangebot der GASAG vom Senat aufgenommen werden, um auch alternative Lösungen wie Kooperationen zu überprüfen.

Mit Blick auf die GASAG sagte Amsinck weiter: „Derzeit ist die Stadt dabei, einem Berliner Unternehmen mit 160-jähriger Geschichte, welches in den letzten 15 Jahren bewiesen hat, dass es den Betrieb des Gasnetzes wirtschaftlich und technisch zur allgemeinen Zufriedenheit der Kunden beherrscht, die Konzession zugunsten eines Newcomers ohne jegliche Erfahrung im Betrieb von Netzen zu entziehen.“

Die rechtliche Beurteilung können Sie unter der Telefonnummer 030/31005-114 anfordern.

Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) sind die Stimme der Wirtschaft in der Hauptstadtregion. Wir stehen für 60 Mitgliedsverbände aus allen wichtigen Branchen, von der Autoindustrie bis zur Startup-Branche. Als Landesvereinigung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) setzen wir uns für die Belange der regionalen Wirtschaft auf Bundesebene ein. Unser ordnungspolitisches Leitbild ist die Soziale Marktwirtschaft mit einem funktionierenden Wettbewerb. Für uns sind unternehmerische Freiheit, ökonomische Leistungsfähigkeit und Verantwortung für das Gemeinwohl untrennbar miteinander verbunden.

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